Finanzbuchhaltung
- verbuchen Ihrer Belege
- laufende Kontrolle der „ betriebswirtschaftlicher Auswertungen“
- Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Überwachung Ihrer Steuerzahlungstermine
- Anlagebuchführung
Jahresabschluss
- Bilanzaufstellung
- Erstellung eines Bilanzberichtes
- Gewinnermittlungen
Lohnabrechnung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Beratung im Lohnsteuerrecht sowie im Sozialversicherungsrecht
- Laufende An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer
- Begleitung bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung
- Beratung im Zusammenhang mit Aushilfen
Steuererklärung der Betriebe
- Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
Einkommensteuererklärung
- Erstellung der Jahressteuererklärung
- Prüfung des Steuerbescheides
- Vertretung Ihrer individuellen Ansprüchen gegenüber dem Finanzamt
Abgabe der Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres bei dem Finanzamt einzureichen. Wenn Sie steuerlich beraten werden, gewährt Ihnen die Finanzverwaltung eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Eine Fristverlängerung darüber hinaus ist nur in Einzelfällen, wenn ein triftiger Grund vorliegt, möglich.
Weitere Leistungen bei der Steuerberatung
- Stundungs- und Erlassanträge
- Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüche, Widersprüche, Klagen etc.)
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Vertretung im Steuerstrafverfahren und bei Steuerordnungswidrigkeiten
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Korrespondenz mit den Banken
- Drohende Insolvenz und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungskonzepten
Die Steuerberaterin ist geschult für
- Ausarbeitung von Unternehmenszielen
- Existenzgründungsberatung
- Betriebswirtschaftlicher Beratung
- Beratung zur Erlangung von Subventionen und Fördermitteln